Gegensätze und Gemeinsamkeiten: ein Vorspiel: Dem Bündnissschluß der schwäbischen Städte im Jahr 1376 war Nürnberg zunächst ferngeblieben. Das zentrale Bundesziel, gemeinsam gegen alle vorzugehen, welche die Städte in ihren Freiheiten, Rechten und Privilegien einschränken wollten, war für die Reichsstadt Nürnberg nicht von Belang. Kaiser Karls IV. Vorhaben, den Reichsadel durch die Überschreibung und Verpfändung einzelner Reichsstädte zur Unterstützung der Kandidatur seines Sohnes Wenzel für die Königskrone zu gewinnen, bedrohte lediglich die kleineren schwäbischen Gemeinwesen in ihrer Existenz, Nürnberg hingegen stand in bestem Einvernehmen mit Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Bereits im September 1367 hatte Karl IV. ein Bündnis auf Lebenszeit mit Nürnberg geschlossen, das gegenseitige Beistandspflicht gegen Feinde diesseits des böhmischen Waldes beinhaltete. Für Nürnberg hatte der Pakt vor allen Dingen Sicherheit vor den Übergriffen des Burggrafen bedeutet, Karl hingegen profitierte von der Finanzkraft der Stadt. Am 15. Januar 1368 wurde das Bündnis auf die Nürnberger Partnerstädte Rothenburg, Windsheim und Weißenburg ausgedehnt. Im Gegensatz zum Bündnisverbot der Goldenen Bulle von 1356 ging Karl IV. soweit, den Bund der fränkischen Städte offiziell anzuerkennen. Zudem erlaubte der Kaiser, Nürnberg aus eigener Vollmacht neue Mitglieder in den kaiserlich-städtischen Bund aufzunehmen. Ein noch viel weitergehendes Privileg stellte eine Urkunde vom 18. Januar 1368 dar, in welcher Karl IV. alle vom fränkischen Städtebund ausgehenden, Anderen zugefügten Beleidigungen als im voraus für entschuldigt erklärte. Das wiederum bedeutete, dass Nürnberg in Stellvertretung für das Reich handelte und dass Gegner des fränkischen Städtebundes automatisch zu Reichsfeinden wurden.
Während die schwäbischen Städte mit der Bundesgründung in direkte Opposition zu Kaiser und König traten, unterstütze Nürnberg die Position der Herrscher. Am 28. Juli 1376 huldigte Nürnberg offiziell König Wenzel. Noch am gleichen Tag wandte sich Nürnberg an Ulm und andere bündische Städte mit der Warnung vor der Ungnade Karls IV. Dabei bezeichnete Nürnberg das Verhalten der bündischen Städte als schädlich für das Reich und verderblich für die Städte. Als Karl IV. im Herbst 1376 auf die Weigerung der Städte, ihren Bund aufzulösen, mit dem militärischen Vormarsch gegen Ulm reagierte, beteiligte Nürnberg sich neben dem Grafen von Württemberg und den bayerischen Herzögen mit einem eigenen Kontingent an diesem Vorhaben.
Nürnberg unterstütze auch Karl IV. bei seinem Vorhaben, das weitere Ausweiten des Bundes zu verhindern. Nürnberg trat aus diesem Grund dem Landfrieden vom 27. Mai 1377 zusammen mit den anderen fränkischen Städten Rothenburg, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim bei.
Hin und Her….: Auch nach dem Tod Karls IV. am 30. September 1378 blieb Nürnberg Herrschaftstreu. Auch als der schwäbische Städtebund im Herbst 1382 verlängert wurde und nun das Eingriffsrecht bei allen Landfriedensfällen statt des bloßen Widerstandsrechtes zum Bündniszweck erklärt wurde, blieb Nürnberg fern. Auch der Beitritt Rothenburgs, Windsheims und Weißenburgs in den schwäbischen Städtebund konnte Nürnberg nicht zum Beitritt bewegen.
Andererseits war es ein großes Anliegen des Städtebundes, Nürnberg als Mitglied zu gewinnen, da der Bund nun das Ziel verfolgte, seinen Einfluss auf weitere Teile des Reiches auszuweiten. Die Verlängerung des Bündnisvertrages von 1382 berücksichtigte deshalb die Möglichkeit eines Beitritts Nürnbergs ausdrücklich.
Anfang des Jahres 1383 intensivierten die Bundesstädte ihre Bemühungen, Nürnberg zum Beitritt zu bewegen. Durch die Bundesleitung wurde eine Gesandtschaft nach Nürnberg geschickt, welche über Modalitäten eines Beitritts verhandeln sollte. Diese Gesandtschaft jedoch beging, auf Anweisung der Bundesleitung, den Fehler, ihr Anliegen nicht nur mit den 26 Mitgliedern des inneren Nürnberger Rates, sondern zusätzlich mit dem größerem Gremium des äußeren Rates verhandeln zu wollen. Seitens Nürnbergs wurde diese Forderung als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Reichsstadt betrachtet. Der größere, äußere Rat war seit jeher weitestgehend auf Aufgaben wie die jährliche Wiederwahl des kleinen Rates beschränkt und konnte in politischen Fragen nur bedingt Einfluss ausüben. Zudem war eine außerordentliche Zusammenkunft des großen Rates in der Verfassung der Stadt nicht vorgesehen. Die Nürnberger Ratsherren schlossen deshalb die geforderte Einberufung aus und boten als Kompromiss an, den vollzähligen inneren Rat als Gesprächsgremium bereitzustellen. Da dies aber nicht den Vorgaben der Bundesleitung entsprach, wiesen die Bundesgesandten diesen Vorschlag zurück und reisten unverrichteter Dinge wieder ab.
Meinungsänderung und Beitritt Nürnbergs: Im Juni 1384 fand sich Nürnberg nun doch bereit, dem Städtebund beizutreten. Dieser Entschluss scheint jedoch ursächlich eigennütziger Natur, erhoffte Nürnberg sich doch durch den Beitritt eine Klärung des anhaltenden Zollstreits mit der Stadt Basel. Bereits seit 1372 stand die Reichsstadt mit dem Bischofssitz Basel über diese Frage im Streit. Seit 1377 war der Zollkonflikt, vor allen Dingen durch die Politik Karls IV., wieder aufgeflammt. Um Basel zur Anerkennung seines Sohnes Wenzel zu bringen, hatte er der Stadt Basel das Privileg erteilt, den Durchgangszoll zu erhöhen, Nürnberg pochte jedoch ebenfalls auf ein zur selben Zeit ausgestelltes Privileg von Karl IV., welches besagte, dass die Erhöhung in Basel für Nürnberg nicht gelten sollte. Trotz dieser Tatsache wurden den Nürnberger Händlern in Basel erhöhte Zölle abverlangt.
Nachdem nun Basel am 1. Juni 1384 dem schwäbischen Städtebund beigetreten war, erschien nun Nürnberg eine eigene Mitgliedschaft als sinnvoll. Nürnberg wollte sich zur Klärung der lästigen Zollfrage der Vermittlung der Städtegemeinschaft versichern. Am 14. Juni 1384 wurde so durch Ulman Stromer, Bertolt Pfinzing, Jobst Tetzel, und Konrad Haller in Nördlingen der Beitritt Nürnbergs zum Städtebund erklärt und urkundlich festgehalten.
Neue Politik: Mit dem Eintritt in den Städtebund war auch die Abkehr der vorbehaltlosen königstreuen Haltung Nürnbergs verbunden. Die Beitrittsurkunde Nürnbergs drückte die Absicht der Bündnispartner aus, dem Reich zu Ehren sowie den Städten und dem gemeinem Land zum Frieden zu dienen. Eine Bindung an den König sah sie hingegen nicht vor.
Als sich König Wenzel 1385 mit der Judenschuldentilgung den Reichsstädten wieder annäherte, unterstütze zwar Nürnberg diesen Vorgang, ebenso wie den Beistandspakt, welcher im März 1387 zwischen 39 Städten und König Wenzel geschlossen wurde. Nürnberg war entscheidend an diesen Schritten zur Annäherung beteiligt. Allerdings war das Verhältnis, welches Nürnberg nun zu König Wenzel unterhielt, auf keinen Fall mit jenem zu vergleichen, welches die Reichsstadt zu Kaiser Karl IV. gepflegt hatte. Schon zu diesem Zeitpunkt waren in Nürnberg Zweifel ob der Loyalität König Wenzels gegenüber der Reichsstadt aufgekommen, so warnte schon im Februar des Jahres 1387 der Nürnberger Ratsherr Ebner den Rothenburger Bürgermeister Heinrich Toppler eindringlich vor König Wenzel. Ebner war der Meinung, dass König Wenzel nicht an der Bewahrung des Friedens im Reich interessiert sei, vielmehr fördere er den Konflikt zwischen Herren und Bund, da es der König “gerne sehe, das Herren und Städte zu nichten” würden. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt fühlte sich Nürnberg den Interessen des Bundes näher als denen König Wenzels.
Nürnberg war nach seinem Beitritt zum Bund rasch bestrebt, Einfluß auf die Organisationsstruktur des Bundes zu nehmen. Nürnberg hatte sehr konkrete Vorstellungen vom Zusammenhalt des Bundes sowie des geschlossenen Auftretens der Mitglieder. Der Rat der Stadt Nürnberg richtete diesbezüglich zahlreiche Beschwerdeartikel an die Bundesleitung. Nürnberg forderte mehr Autorität für die Bundesleitung und beklagte vor allen Dingen, dass viele Städte, entgegen der Bundesvereinbarungen, Konflikte untereinander auf militärischem Wege austragen würden, anstatt den Streit vor die Bundesleitung zu bringen.
Auch der Bundesleitung warf Nürnberg mangelnde Konsequenz vor, da sie früher getroffene Vereinbarungen missachtet habe und durch die Eingehung neuer Verpflichtungen die Mitgliedsstädte in Loyalitätskonflikte gebracht habe.
Höhepunkt der Nürnberger Vorschläge stellte das 1386 den Bündnismitgliedern vorgestellte Programm zum Verhältnis des Bundes zu den Fürsten dar. Es sollte künftig versucht werden, Konflikte mit den Fürsten durch Vergleiche zu lösen oder im Falle der Eskalation eine schiedsgerichtliche Einigung durch Obmänner herbeizuführen. Mitgliedsstädte, welche künftigen Bundesentscheidungen nicht Folge leisteten, sollten vom Bund dazu ermahnt werden.
Zu erwähnen bleibt hierzu, dass dieses Thesenpapier bei den Bundesstädten wenig bis keine Gegenliebe fand.