1050 – 1300
Nürnberg wurde am 16. Juli 1050 in der sog. “Sigena – Urkunde” als nuorenberc erstmals schriftlich erwähnt; Grabungen im Burghof haben 2003 (?) Siedlungsspuren nachgewiesen, die deutlich vor dem Jahr 1000 liegen. Bei diesen Siedlungspuren wurde auch ein Fundament eines runden Turmes mit einer Wandstärke von 2 Metern ausgegraben, der nach Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege vor 1000 errichtet wurde. Dieser salische Turm stand im Bereich der Kaiserburg. Neuere Grabungen im Bereich der Weißgerbergasse haben weitere Siedlungsspuren, welche auf eine Ansiedlung des Bereiches unterhalb der Burg hindeuten und um das Jahr 950 anzusetzen sind, zu Tage gebracht.
Seit Heinrich III erlangte Nürnberg als kaiserlicher Stützpunkt Bedeutung für das Reich. Südlich unterhalb der Burg, die 1183 und 1207 als “Pfalz” bezeichnet wurde, bezogen die Burgmannen Wohnquartiere und die dortige Siedlung, zu der offensichtlich auch Kaufleute und Handwerker gehörten, erhielt das Marktrecht.
Kaiser Friedrich II machte Nürnberg 1219 zur freien Reichsstadt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt entwickelte Nürnberg sich durch seine günstige geographische Lage, seine gefragten Handwerksarbeiten und den hervorragenden Unternehmergeist seiner Einwohner sehr schnell zu einem der bedeutendsten Handelszentren im heiligen, römischen Reich.
1300 – 1347
Mit Kaiser Ludwig IV (reg. 1314-1347) aus dem Haus der Wittelsbacher, welcher sich während seiner Regierungszeit 74 mal in Nürnberg aufhielt, begann auch verstärkt der politische Aufstieg der Reichsstadt. Ludwig erkannte die Bedeutung Nürnbergs als Machtfaktor innerhalb seiner eigenen, gegen die territorialen Bestrebungen der Reichsfürsten gerichteten Politik. Er verlieh oder bestätigte der Stadt während seiner Regierungszeit 34 zum Teil sehr bedeutende Privilegien. So erneuerte er z.B. 1325 den Großen Freiheitsbrief Friedrichs II und 1332 bestätigte er eine Zollbefreiung in ca. 70 mittel- und westeuropäischen Städten. Durch die im Jahre 1339 erfolgte, bis zum Jahre 1369 andauernde, vorläufige Verpfändung des bis dahin von den Burgrafen zu Nürnberg (Haus Zollern) ausgeübten Reichs – Schultheißenamtes an Konrad Groß, einen Patrizier der Stadt, welches mit dem Recht der Ausübung des “hohen Gerichts” in den städtischen Ämtern einherging, hatte Nürnberg einen bedeutenden Schritt zu rechtlicher Eigenverantwortlichkeit getan.
Die offene Frage der Zuständigkeiten in der Ausübung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten (Erteilung des Bürgerrechts, Stadtverbot, allg. Strafgericht, Verbannung, Acht, Gewerbeaufsicht etc.) sowohl innerhalb der Stadt als auch in den umliegenden Ämtern sorgte für eine ständige Spannung zwischen den Zollern, welche das Amt des Burggrafen von Nürnberg innehatten, und der Stadt selbst. Dieser schwelende Konflikt gab im Laufe der Geschichte Nürnbergs immer wieder Anlaß zu teilweise auch militärisch ausgetragenen Auseinandersetzung und hatte sehr großen Einfluss auf die weitere politische Entwicklung der Stadt Nürnberg.
1347 – 1378
Im Laufe der im Jahre 1347 aufgetretenen Thronwirren, welche durch die Wahl Karls von Luxemburg als Gegenkönig zu Ludwig IV durch die Kurfürsten entstanden waren, zettelten wittelbachstreue, mit ihrer politischen Stellung innerhalb der Stadt unzufriedene Handwerker zur Erlangung erweiterter Rechte im Jahre 1348 den gegen den von luxemburgisch gesinnten Patriziern dominierten Rat der Stadt Nürnberg gerichteten sog. “Handwerkeraufstand” an. Nach einer darauffolgenden kurzen Amtszeit des “Aufruhrrates” von 1348 bis August 1349 wurde durch Karl IV im Landfrieden von 1349 der alte, patrizische Rat, nunmehr allerdings erweitert um eine große Anzahl “gleichgestellter, ehrbarer Familien”, wieder eingesetzt.
Am 10. Januar 1356 wurde in Nürnberg von Kaiser Karl IV die “Goldenen Bulle” erlassen, welche unter anderem bestimmte, daß jeder neugewählte König seinen ersten Reichstag in der freien Reichstadt abzuhalten habe.
Im September 1367 schlossen Nürnberg und Karl IV. ein Bündniss auf Lebenszeit, das eine gegenseitige Beistandspflicht gegen Feinde diesseits des böhmischen Waldes beinhaltete. Für Nürnberg bedeutete der Pakt vor allen Dingen Sicherheit vor den Übergriffen des Burggrafen, Karl hingegen profitierte von der Finanzkraft der Stadt. 1368 wurde das Bündniss auf die Nürnberger Partnerstädte Rothenburg, Windsheim und Weißenburg ausgedehnt. Im Gegensatz zum Bündnissverbot der Goldenen Bulle von 1356 ging Karl IV. soweit, den Bund der fränkischen Städte offiziell anzuerkennen. Zudem erlaubte der Kaiser, Nürnberg aus eigener Vollmacht neue Mitglieder in den kaiserlich-städtischen Bund aufzunehmen. Ein noch viel weitergehendes Privileg stellte eine Urkunde vom 18. Januar 1368 dar, in welcher Karl IV. alle vom fränkischen Städtebund ausgehenden, Anderen zugefügten Beleidigungen als im voraus für entschuldigt erklärte. Das wiederum bedeutete, dass Nürnberg in Stellvertretung für das Reich handelte und dass Gegner des fränkischen Städtebundes automatisch zu Reichsfeinden wurden.
Karl IV (reg. 1346-1378) hielt sich insgesamt 52 mal in Nürnberg auf und unterstütze das Bestreben der Stadt nach politischer Unabhängigkeit innerhalb seiner eigenen politischen Ambitionen nach Kräften, wobei Karl sehr an einem ausgewogenem Kräfteverhältniss zwischen Reichsstädten und Fürsten interessiert war.
1378 – 1385
Der am 26. Februar 1361 während eines Aufenthaltes des Kaiserpaares in Nürnberg geborene Wenzel folgte im Jahre 1378 seinem Vater auf den Kaisertrohn. Wenzel erbte eine beträchtliche Hausmacht, welche er allerdings bis zu seiner Absetzung im Jahre 1400 fast zur Gänze verlieren sollte. Im Reich entluden sich nach 1378 die lange aufgestauten Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Fürsten und Städten, wobei Wenzel beständig zwischen den Fürsten und Städten lavierte, und meistens jener Partei seine wankelmütige Unterstützung zukommen ließ, welche ihm für den Moment den größten Vorteil verschaffen konnte.
In Nürnberg versuchten die Zollern als Burggrafen, kontinuierlich Druck auf die Stadt auszuüben, insbesondere mit der Durchsetzung der Rechte ihres von Karl IV bestätigten, in Cadolzburg eingerichtetem “kaiserlichen Landgericht” gegenüber der Gerichtsbarkeit der Stadt Nürnberg.
Auch der schon im Jahre 1363 stattgefundene Rückkauf des Reichschultheissenamtes durch die Zollern sorgte für enorme Spannungen im Verhältniss der Stadt und der Burggrafen zueinander. Das Amt des Reichsschultheißen wurde schlußendlich im Jahre 1385, wohl aus finanziellen Nöten seitens der Zollern, wiederum an Nürnberg gegen Zahlung von 8000 Pfund Haller auf fünf Jahre verpfändet.
1384 trat Nürnberg dem Städtebund bei. Mit dem Eintritt in den Städtebund war auch die Abkehr der vorbehaltlosen königstreuen Haltung Nürnbergs verbunden. Die Beitrittsurkunde Nürnbergs drückte die Absicht der Bündnisspartner aus, dem Reich zu Ehren sowie den Städten und dem gemeinem Land zum Frieden zu dienen. Eine Bindung an den König sah sie hingegen nicht vor. Nürnberg war nach seinem Beitritt zum Bund rasch bestrebt, Einfluß auf die Organisationsstruktur des Bundes zu nehmen. Nürnberg hatte sehr konkrete Vorstellungen vom Zusammenhalt des Bundes sowie des geschlossenen Auftretens der Mitglieder. Der Rat der Stadt Nürnberg richtete diesbezüglich zahlreiche Beschwerdeartikel an die Bundesleitung. Nürnberg forderte mehr Autorität für die Bundesleitung und beklagte vor allen Dingen, dass viele Städte, entgegen der Bundesvereinbarungen, Konflikte untereinander auf militärischem Wege austragen würden, anstatt den Streit vor die Bundesleitung zu bringen.
Quellen:
- Dr. Werner Schultheiß, Nürnberger Rechtsquellen, “Die Acht- Verbots – und Fehdebücher Nürnbergs von 1285 bis 1400″;
- Rudolf Endres, “Edel und Frei – Franken im Mittelalter”, Katalog zur Landesaustellung 2004 im Pfalzmuseum Forchheim, Veröffentlichungen zur bayerischen Geschichte und Kultur;
- Alexander Schubert, „Der Stadt Nutz oder Notdurft”, die Reichsstadt Nürnberg und der Städtekrieg von 1388/89