Patriziat und Führungsschichten in Nürnberg

Für die Verfassung der Reichsstadt Nürnberg ist ihr aristokratisches Gepräge charakteristisch. Der „innere Rat“ und die wichtigsten Ämter werden seit dem Auftreten der einschlägigen Quellen am Anfang des 14. Jahrhunderts, besonders der Ratslisten von 1317 und 1319, mit Ausnahme der Jahre 1348/49 ausschließlich durch eine bestimmte Bürgerschicht, durch die „ehrbaren Geschlechter“ besetzt, die seit dem Humanismus als „Patriziat“ bezeichnet werden. Nürnberg unterscheidet sich damit von den meisten südwestdeutschen Städten, in denen die Handwerkszünfte offiziell im Stadtrat beteiligt waren.
Wohl in Anlehnung an die Reichslandfrieden von 1255/1281/1298 verbot der Nürnberger Stadtrat jede Sondergemeinschaft innerhalb der „communitas civium“. Schon das 1. Satzungsbuch 1302 verbietet die Einung der Handwerker. Nach der Handwerkerrevolution von 1348/49, während der den „Zünften“ aber keine Beteiligung am Rat gestattet wurde, wurden die Zünfte erst recht verboten. 1380 wurde nicht gestattet, daß Bürger oder Bürgerinnen „besondere gesellschaft mit namen oder zeichen“ bilden, also etwa Kaufleutevereinigungen im Stile Danzigs oder Basels.
Um die Wende des 14. Zum 15. Jahrhundert hat sich die Ratsverfassung so herausgebildet, wie sie sich bis Ende des 18. Jahrhunderts erhalten hatte. Noch 1319 stehen 12 „scabini“ 12 „consules“ gegenüber. 1332 ist deren Zahl schon je 13, wohl wegen der Einführung des Mehrheitsbeschlusses. In der Zunftrevolution von 1348/49 sind auch Handwerker im Rat vertreten. Unter dem Eindruck der Augsburger Zunftrevolution von 1368 zieht um 1370 der „innere Rat“ Nürnbergs je 8 Vertreter von angesehenstem Gewerbe und als Gegengewicht 8 „Alte Genannte“ aus dem Patriziat hinzu. Je 1 Ratsherr und 1 Schöffe führen als „Frager“, ab 1396 als Bürgermeister, die laufenden Geschäfte. Nach einigen Provisorien übernehmen seit etwa 1400 die 2 Losunger, ursprünglich die Verwalter der Bürgersteuer (Losung), zu denen ein oberster Kriegsherr tritt, die oberste Leitung der Stadt. Am Anfang des 15. Jahrhunderts bildet sich noch aus den 26 Bürgermeistern ein Ausschuß von 7 Älteren Herren als Geheimer Rat, aus denen wieder die bereits erwähnten 3 obersten Regenten gewählt werden. Daneben gibt es eine unbestimmte Anzahl von „Genannten“, die 1276 zum ersten Male urkundlich erwähnt werden, zunächst als Eidhelfer und Gerichts- bzw. Urkundszeugen dienen und seit dem 14. Jahrhundert eine Art von „äußerem Rat“ bzw. Vertretung der Bürgerschaft darstellen.

Das demokratische Element ist dadurch gewährleistet, daß zumeist 2 Ratsherren, die sich gegenseitig überwachen, tätig sind und daß ein sehr scharfes Ausleseprinzip geübt wird. Es wird nur der in den Rat gewählt, der zur Schicht der „Ehrbaren“ gehört und der sich insbesondere im Wirtschaftsleben oder im „diplomatischen“ Dienst bewährt hat.

Wie konnte dieser privilegierte Stand der „Ehrbaren“ in Nürnberg entstehen, da doch eigentlich die Stadt ursprünglich eine grundsätzliche Gleichstellung der Bürger geschaffen hatte? Zur Erklärung dieses Phänomens ist daran zu erinnern, daß sich Nürnberg aus einem grundherrlichen Reichsmarkt um 1140 zu einer Pfalzstadt des deutschen Königs entwickelt hat. 1163 besitzen die Bürger als Königsleute einer Pfalz Zoll- und Geleitsfreiheit auf Königsstraßen und an Reichszöllen in Reichsstädten. 1209 werden „ministeriales“ und „cives“ nebeneinander genannt. Ähnlich wie in Regensburg finden sich besonders im Stadtteil St. Sebald Turmhäuser und Großhöfe, in denen Ministerialen saßen.

Nach dem Zusammenbruch des staufischen Imperiums werden Schultheiß, „consules“ und „scabini“ anläßlich des Beitritts zum Rheinischen Städtebund 1256 erstmals erwähnt. Dieser Rat, dessen Zusammensetzung wir erst 1317 listenmäßig feststellen können, setzt sich zusammen aus einer Schicht von Bürgern, die als Schenker an Kirchen und Klöster und Urkundszeugen in den seit etwa 1240 immer häufiger werdenden Urkunden auftreten. Wer diese Schicht, die Julie Meyer 1927 „Vorpatriziat“ nennt und listenmäßig erfaßt hat, mit dem späteren Patriziat vergleicht, wird erkennen, daß zahlreiche Familien in beiden Perioden vertreten sind.

Schon 1861 hat Karl Hegel geäußert, daß der „Kern des Nürnberger Patriziats durch ritterliche Burgmannen gebildet wurde, welchen sich sodann auch andere Ministerialengeschlechter aus dem fränkischen Reichsgebiet anschlossen“. Nach dem Aufhören der staufischen Reichsverwaltung konnten die Reichsdienstmannen infolge des Wegfalls ihrer Aufgaben ihr Dienstgut als Eigen betrachten und in die Bürgerschaft Nürnbergs eintreten. Ihre unter den Staufern gewonnene Erfahrung in Verwaltung und Gericht (Reichslandgericht Nürnberg) konnten sie in Rat und Stadtgericht sofort praktisch verwerten, d. h., sie waren prädestiniert zur Führung und politischer Leitung, administrativer und justizieller Tätigkeit in den nun nach Autonomie strebenden Kommunen. In gleicher Weise erklärt sich die Tatsache, daß in Nürnberg schon am Anfang des 14. Jahrhundert fast sämtliche ehrbaren Geschlechter, besonders die aus dem ehemaligen Ministerialenstand kommenden Familien, sich im Warengroßhandel, in Gewerbegroßbetrieben und Finanzgeschäften beteiligten. Dies erklärt sich daraus, daß die organisatorisch befähigten Ministerialen des Reichs als Kämmerer, Marschall, Mundschenk, Verwalter an Königshäfen beschäftigt worden sind. Nach dem Aufhören der Reichsverwaltung verwerteten sie ihre ökonomische Erfahrung als Bürger auf eigenes Risiko im Getreide-, Wein-, Waren- und Geldhandel und im Betrieb von Mahlmühlen und gewerblichen Anlagen (Hammerwerken). Für Nürnberg ließen sich einige wenige Fälle ermitteln, in denen das Anfangskapital für kaufmännische Unternehmungen aus dem Verkauf von Grundbesitz und von Naturaleinkünften des Grundbesitzes herrührt. Aber der außergewöhnliche Reichtum der Nürnberger Patrizier und Bürger stammt in der Hauptsache aus der kommerziellen Tätigkeit. Von dieser gibt das Schuldkontobuch der Tuchhandelsfirma der Nürnberger Holzschuher von ca. 1304-1307 einen ungefähren Begriff. Konrad Groß († 1356), zuletzt Reichsschultheiß in Nürnberg, tritt als Hofbankier Ludwigs des Bayern und als gewerblicher Großunternehmer auf.

Die Herkunft der Nürnberger Ratsgeschlechter aus der Ministerialität läßt sich aus dem von Reichsgut und Reichsämtern (z.B. Familien Pfinzing, Vorchtel), an ihren von Orten der Umgegend abgeleiteten Namen (von Neumarkt, Roth, Kuhdorf, Kornburg), aus den einfachen Heroldsbildern und den Farben Rot-Weiß, Schwarz-Gold/Silber ableiten. Bezeichnend ist, daß ein Hermann von Stein (höchstwahrscheinlich Ministerialer) 1272 als Krämer (institor) erwähnt wird und daß 1276 ein Mitglied des später ratsfähigen Geschlechts Ortlieb als Kürschner (Pelzhändler) mit dem Titel „Herr“ (dominus) auftritt. Bürgerlich-kaufmännischen Ursprungs dürften die Behaim und Holzschuher sein, die am Anfang des 14. Jahrhunderts zu den ältesten Ratsgeschlechtern zählen.

Die bürgerliche Oberschicht der „Genannten“, die aus den Zeugenlisten der Urkunden des 13. Jahrhunderts rekonstruierbar und erstmals in den Ratslisten von 1317/19 vollständig erfaßt sind, umgreift also die gesamten „Ehrbaren“. Aus der Bürgerschaft wählte ursprünglich der Schultheiß, später der Rat die „viri honestiores“ oder „prudentiores“ für dieses Ehrenamt, und wahrscheinlich nach entsprechender Bewährung für die Ehrenämter der Schöffen und Ratsherren aus.

Diese älteste Schicht von etwa 22 Familien, die zum größten Teil aus dem Ministerialenstand hervorging, beherrschte bis 1348 den Rat. Die „Revolution“ von 1348/49, die durch den Aufruhr der wittelsbachisch gesinnten Bürgerschaft gegen Karl IV. ausgelöst wurde, trug dem Wunsch der Handwerker nach Vertretung im Rat Rechnung. Nach der Wiederherstellung des patrizischen Regiments kommt der Rat der Volksstimmung entgegen und beruft eine große Anzahl (ca. 21) von neuen „Ehrbaren“ in den Rat, deren Familien sich aber zum geringsten Teil dauernd im Rat hielten. Seit der Wende des 14./l5. Jahrhunderts hatte sich eine neue Gruppe aus der Bürgerschaft vor allem aus reich gewordenen Kaufleuten emporgearbeitet und den Ratsgeschlechtern sozial gleichgestellt und durch Versippung verbunden. Zusammen mit aus anderen Städten zugezogenen Ehrbaren wurden bis 1504/1536 weitere 25 Familien in den inneren Rat aufgenommen. Der kastenmäßige Abschluß der Ratsgeschlechter setzt also letzten Endes erst 1536 ein. Doch hat schon ein Statut des Rates von 1506/1521 festgelegt, welche Familien und welche Einzelpersonen kraft Herkommen, ihrer Versippung oder ihrer akademischen Würde zum „Tanz“ auf das Rathaus geladen, d. h. zu den „Ehrbaren“ gezählt werden sollen. Damit wird dieser Kreis offiziell geschlossen und zum Geburtsstand. In diesem Statut unterschied der Rat die Standesgenossen in 3 Gruppen: Die „ersten alten Geschlechter“, die hauptsächlich mit der aus der Ministerialität stammenden ältesten Schicht zusammenfallen; die 2. umfaßte die zwischen 1350 und 1400, die 3. die zwischen 1400 und 1504 in den Rat aufgenommenen Geschlechter. 1511 werden 112 ehrbare Geschlechter gezählt, am Ende der Reichsstadtzeit 1806 nur noch 23. Daß zwischen 1350 und 1500 laufend bewährte Vertreter von sozial gleichgestellten Familien in den inneren Rat und unter die „Ehrbaren“ aufgenommen worden sind, hat wohl die Elitequalität dieser Schicht gesichert und nicht wenig dazu beigetragen, daß die Innen- und Außenpolitik des Rates immer von wirklich fähigen Männern glücklich geleitet und die damalige Blütezeit der Reichsstadt mit bedingt wurde. Ein Zustand, der sich nach der Abschottung dieser Gesellschaftsschicht auf lange Frist jedoch ändern und am Ende der Reichsstädtischen Zeit zum finanziellen Bankrott der Stadt Nürnberg führen sollte.

Quellen: Dr. Werner Schultheiß in: Protokoll der Memminger Tagung des “Arbeitskreis für Südwestdeutsche Stadtgeschichtsforschung” “Patriziat und ander Führungsschichten in Südwestdeutschen Städten” Memmingen 1964, bearbeitete Version vom Januar 2002